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   VGH Bayern, 02.10.2020 - 15 ZB 20.31851   

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VGH Bayern, 02.10.2020 - 15 ZB 20.31851 (https://dejure.org/2020,31151)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.10.2020 - 15 ZB 20.31851 (https://dejure.org/2020,31151)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Oktober 2020 - 15 ZB 20.31851 (https://dejure.org/2020,31151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 S. 4; AufenthG § 60 Abs. 5; EMRK Art. 3
    Asyl, Jordanien: Nichtzulassung der Berufung: Kein Abschiebeverbot

  • rewis.io

    Asyl, Jordanien: Nichtzulassung der Berufung: Kein Abschiebeverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines palästinensischen Volkszugehörigen nach Jordanien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit; Überdenkensverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2020 - 15 ZB 20.31851
    Die gestellte Frage dürfte - einerseits aufgrund ihrer unkonkret formulierten Weite in Bezug auf die allgemeine Rechtsanwendung von § 60 Abs. 5 AufenthG i.V. mit Art. 3 EMRK auf den Zielort Jordanien (vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2019 - 15 ZB 19.31245 - juris Rn. 6 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B.v. 2.9.2010 - 9 B 12.10 - juris Rn. 9 ff.; B.v. 21.9.2016 - 6 B 14.16 - juris Rn. 7, 11), andererseits aufgrund des einzelfallbezogenen Zuschnitts speziell auf die Person des Klägers - schon nicht Gegenstand grundsätzlicher Klärung sein können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - 13 A 341/18

    Drohen eines Schadens für einen Asylbewerber als Zivilperson bei Rückkehr

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2020 - 15 ZB 20.31851
    Vielmehr muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsbegründung zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2019 - 11 ZB 19.30197 - juris Rn. 2 ff. m.w.N.; OVG NW, B.v. 14.3.2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 5 f.; vgl. auch BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 20 ZB 17.30393 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 2 LA 1784/17 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 12.10

    Rechtliches Gehör; Berücksichtigung des tatsächlichen Vorbringens der Beteiligten

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2020 - 15 ZB 20.31851
    Die gestellte Frage dürfte - einerseits aufgrund ihrer unkonkret formulierten Weite in Bezug auf die allgemeine Rechtsanwendung von § 60 Abs. 5 AufenthG i.V. mit Art. 3 EMRK auf den Zielort Jordanien (vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2019 - 15 ZB 19.31245 - juris Rn. 6 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B.v. 2.9.2010 - 9 B 12.10 - juris Rn. 9 ff.; B.v. 21.9.2016 - 6 B 14.16 - juris Rn. 7, 11), andererseits aufgrund des einzelfallbezogenen Zuschnitts speziell auf die Person des Klägers - schon nicht Gegenstand grundsätzlicher Klärung sein können.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 2 LA 1784/17

    Anknüpfungsmerkmal; Flüchtlingseigenschaft; Kriegsdienst; Kriegsverbrechen;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2020 - 15 ZB 20.31851
    Vielmehr muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsbegründung zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2019 - 11 ZB 19.30197 - juris Rn. 2 ff. m.w.N.; OVG NW, B.v. 14.3.2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 5 f.; vgl. auch BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 20 ZB 17.30393 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 2 LA 1784/17 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 15 ZB 20.30954

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer kubanischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2020 - 15 ZB 20.31851
    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33299 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 23.09.2019 - 15 ZB 19.33299

    Tatsachenfeststellung des erstinstanzlichen Gerichts für Zulassungsantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2020 - 15 ZB 20.31851
    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33299 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 18.6.2020 - 15 ZB 20.30954 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 22.02.2018 - 20 ZB 17.30393

    Verwaltungsgerichte, Subsidiärer Schutzstatus, Inländische Fluchtalternative,

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2020 - 15 ZB 20.31851
    Vielmehr muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsbegründung zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2019 - 11 ZB 19.30197 - juris Rn. 2 ff. m.w.N.; OVG NW, B.v. 14.3.2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 5 f.; vgl. auch BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 20 ZB 17.30393 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 2 LA 1784/17 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 15 ZB 19.31245

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage eines Abschiebungsverbotes hinschtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2020 - 15 ZB 20.31851
    Die gestellte Frage dürfte - einerseits aufgrund ihrer unkonkret formulierten Weite in Bezug auf die allgemeine Rechtsanwendung von § 60 Abs. 5 AufenthG i.V. mit Art. 3 EMRK auf den Zielort Jordanien (vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2019 - 15 ZB 19.31245 - juris Rn. 6 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B.v. 2.9.2010 - 9 B 12.10 - juris Rn. 9 ff.; B.v. 21.9.2016 - 6 B 14.16 - juris Rn. 7, 11), andererseits aufgrund des einzelfallbezogenen Zuschnitts speziell auf die Person des Klägers - schon nicht Gegenstand grundsätzlicher Klärung sein können.
  • VGH Bayern, 31.01.2019 - 11 ZB 19.30197

    Bloße Bezugnahme erfüllt Darlegungserfordernis nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2020 - 15 ZB 20.31851
    Vielmehr muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsbegründung zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2019 - 11 ZB 19.30197 - juris Rn. 2 ff. m.w.N.; OVG NW, B.v. 14.3.2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 5 f.; vgl. auch BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 20 ZB 17.30393 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 2 LA 1784/17 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33299 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 2.10.2020 - 15 ZB 20.31851 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 15 ZB 21.31689

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren (Libanon,

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33299 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 2.10.2020 - 15 ZB 20.31851 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 8.2.2019 - 13 A 1776/18.A - juris Rn. 5; B.v. 19.2.2020 - 6 A 1502/19.A - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306

    Einreichung eines Rechtsmittels beim unzuständigen Gericht

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33299 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 2.10.2020 - 15 ZB 20.31851 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32307

    Mangelnde Glaubhaftmachung des Verfolgungsschicksals

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33299 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 2.10.2020 - 15 ZB 20.31851 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 12.04.2022 - 15 ZB 22.30343

    Erfolgloser Antrag einer türkisch-georgischen Anhängerin der Gülen-Bewegung auf

    Vielmehr muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsbegründung zutreffend sind, sodass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2019 - 11 ZB 19.30197 - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 2.10.2020 - 15 ZB 20.31851 - juris Rn. 10; OVG NW, B.v. 14.3.2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 5 f.; vgl. auch BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 20 ZB 17.30393 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 2 LA 1784/17 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32309

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33299 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 2.10.2020 - 15 ZB 20.31851 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32308

    Wahrung der Antragsfrist für die Berufungszulassung bei Antragstellung

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33299 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 2.10.2020 - 15 ZB 20.31851 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2022 - 3 L 130/19

    Kein Abschiebungsverbot für einen palästinensischen Volkszugehörigen jordanischer

    (2) Auch unter Berücksichtigung dieser allgemein schwierigen wirtschaftlichen Lage in Jordanien ist davon auszugehen, dass es dem Kläger gelingen wird, in Jordanien eine Arbeitstätigkeit auszuüben und damit ein Einkommen zu erzielen, das es ihm ermöglicht, den existenziellen Lebensunterhalt zu sichern, also insbesondere die Miete für eine Wohnung und die Kosten für den Lebensunterhalt auf niedrigem Niveau aufzubringen (vgl. hierzu auch BayVGH, Beschluss vom 2. Oktober 2020 - 15 ZB 20.31851 - juris Rn. 10; VG München, Urteil vom 18. November 2021 - M 27 K 18.31869 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 15 ZB 21.31168

    Fehlende Berufungsgründe im Asylverfahren

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33299 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 2.10.2020 - 15 ZB 20.31851 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 15 ZB 21.30851

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag von Georgiern

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit muss hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zu entscheiden sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33299 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 2.10.2020 - 15 ZB 20.31851 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 21.12.2020 - 15 ZB 20.32403

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines kubanischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 22.04.2021 - 15 ZB 21.30491

    Hindernisse der Einreise in das Zielland der Abschiebung

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